§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Timo Fahrschule, Inh. Timo Littschwager in Espelkamp (nachfolgend "Fahrschule" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Fahrschüler" genannt) über die Durchführung von Fahrschulausbildungen, Weiterbildungen und sonstigen Leistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Fahrschülers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Fahrschule ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss und Anmeldung
(1) Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Fahrschülers und die Annahme durch die Fahrschule zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website erfolgen.
(2) Mit der Anmeldung erkennt der Fahrschüler diese AGB als verbindlich an.
(3) Bei minderjährigen Fahrschülern ist die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(4) Die Fahrschule behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Die Fahrschule bietet Ausbildungen für folgende Führerscheinklassen an:
Klasse B, ohne Schlüsselzahl, Fahrzeug mit manueller Schaltung
Klasse B, Schlüsselzahl 197, Fahrzeug mit manueller und final mit automatischer Schaltung
Klasse B, Schlüsselzahl 78, ausschließlich Fahrzeug mit automatischer Schaltung
Klasse BE
Anhänger B96
Umschreibungen
(2) Zusätzlich bietet die Fahrschule folgende Weiterbildungen und Services an:
Fahrerschulungen
Camping Schulungen
Erste-Hilfe-Kurs
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Anmeldung und den gesetzlichen Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO).
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Website oder in der Preisliste der Fahrschule ausgewiesen sind. Alle Preise verstehen sich in Euro und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Grundbetrag und die Kosten für das Lehrmaterial sind bei Vertragsschluss fällig. Fahrstunden, Sonderfahrten, sowie Prüfungsentgelte werden im regelmäßigen Turnus berechnet.
(3) Zahlungen können bar, per Überweisung oder per Karte erfolgen.
(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
(5) Die Teilnahme an Prüfungen setzt die vollständige Bezahlung aller bis dahin angefallenen Kosten voraus.
§ 5 Arbeitsagentur Förderung / Bildungsgutschein
(1) Bei Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter muss der Bildungsgutschein vor Beginn der Ausbildung vorliegen.
(2) Der Fahrschüler ist verpflichtet, alle für die Förderung erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig vorzulegen.
(3) Sollte die Kostenübernahme durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter abgelehnt werden oder nachträglich entfallen, oder die Höhe der Förderung nicht ausreichend sein, ist der Fahrschüler zur Zahlung der anfallenden Kosten verpflichtet.
§ 6 Theoretischer und praktischer Unterricht
(1) Der Theorieunterricht findet zu den auf der Website und im Aushang bekannt gegebenen Zeiten statt.
(2) Praktische Fahrstunden werden nach individueller Terminvereinbarung durchgeführt.
(3) Vereinbarte Fahrstunden sind verbindlich. Bei Verhinderung des Fahrschülers muss die Fahrstunde spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen werden 75% des Leistungspreises in Rechnung gestellt. Auch bei kurzfristiger Krankheit kann die Fahrschule das Ausfallentgelt berechnen.
(4) Die Fahrschule behält sich vor, Fahrstunden aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit des Fahrlehrers, Fahrzeugdefekt, Witterungsbedingungen) abzusagen. In diesem Fall werden keine Kosten berechnet und ein Ersatztermin wird angeboten.
(5) Der Fahrschüler hat zum vereinbarten Termin pünktlich und nüchtern zu erscheinen. Bei Alkohol- oder Drogeneinfluss wird die Fahrstunde abgebrochen und in voller Höhe berechnet.
§ 7 Prüfungen
(1) Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch die Fahrschule nach Erreichen der erforderlichen Ausbildungsreife.
(2) Prüfungsgebühren wird vom TÜV NORD erhoben und sind vom Fahrschüler zu tragen.
(3) Bei Nichtbestehen der Prüfung trägt der Fahrschüler die Kosten für die Wiederholung sowie für eventuelle zusätzliche Fahrstunden.
(4) Bei Nichterscheinen zur Prüfung ohne rechtzeitige Absage (Buchung des Termin beim TÜV ist verbindlich, 5 Werktage) werden die Prüfungsgebühren und eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
§ 8 Rücktritt und Kündigung
(1) Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(2) Bei Kündigung durch den Fahrschüler hat die Fahrschule Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung bereits erbrachten Leistungen. Berechnet werden insbesondere:
bereits durchgeführte Theorie- und Fahrstunden zum vereinbarten Preis
bereits ausgehändigte Lehrmaterialien
die anteilige Grundgebühr für bereits erbrachte organisatorische Leistungen (z. B. Anmeldung, Verwaltung)
Stornierungskosten bereits gebuchter Prüfungstermine, soweit die Prüforganisation diese erhebt
Noch nicht erbrachte Leistungen werden nicht berechnet; hierauf entfallende Vorauszahlungen werden erstattet. Soweit pauschale Beträge berechnet werden, bleibt dem Fahrschüler der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden bzw. eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
(3) Die Fahrschule kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei:
Zahlungsverzug trotz Mahnung
Wiederholtem Fernbleiben ohne Absage
Alkohol- oder Drogenkonsum oder -missbrauch
Beleidigungen oder Bedrohungen gegenüber dem Personal
Sachbeschädigung an Fahrzeugen oder Einrichtungen
(4) Bei Kündigung durch die Fahrschule aus wichtigem Grund hat die Fahrschule Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung bereits erbrachten Leistungen. Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
§ 9 Pflichten des Fahrschülers
(1) Der Fahrschüler ist verpflichtet:
Die gesetzlich erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen (Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Passfoto, Personalausweis)
Pünktlich zu erscheinen
Den Anweisungen des Fahrlehrers Folge zu leisten
Pfleglich mit Fahrzeugen und Einrichtungen umzugehen
Die vereinbarten Zahlungen fristgerecht zu leisten
Änderungen der persönlichen Daten (Adresse, Telefon, E-Mail) unverzüglich mitzuteilen
(2) Bei Verstoß gegen diese Pflichten kann die Fahrschule vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen.
§ 10 Haftung
(1) Die Fahrschule haftet unbeschränkt:
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fahrschule der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Fahrschule ausgeschlossen.
(4) Für während der Fahrstunde entstehende Schäden am Fahrzeug haftet der Fahrschüler nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen greift die Fahrzeugversicherung.
(5) Für persönliche Gegenstände des Fahrschülers, die in den Räumen oder Fahrzeugen der Fahrschule abgelegt werden, wird keine Haftung übernommen, es sei denn, die Fahrschule hat diese zur Aufbewahrung übernommen.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Fahrschule verarbeitet personenbezogene Daten des Fahrschülers zur Durchführung des Ausbildungsvertrags gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Folgende Daten werden verarbeitet:
Name, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort
Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
Ausbildungsdaten (Fahrstunden, Prüfungsergebnisse)
Zahlungsdaten
(3) Die Daten werden nur für Zwecke der Ausbildung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben (z.B. Prüforganisationen, Behörden).
(4) Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
§ 12 Höhere Gewalt
Die Fahrschule haftet nicht für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Leistungen, wenn diese auf höhere Gewalt, wie z.B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks oder behördliche Anordnungen zurückzuführen sind. In solchen Fällen werden betroffene Termine nach Möglichkeit nachgeholt.
§ 13 Änderungen der AGB
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(2) Änderungen dieser AGB werden dem Fahrschüler in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Sie werden nur wirksam, wenn der Fahrschüler ihnen zustimmt. Eine Zustimmung allein durch Schweigen (Zustimmungsfiktion) erfolgt nicht.
(3) Stimmt der Fahrschüler den mitgeteilten Änderungen nicht zu oder widerspricht er ihnen, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Das Recht beider Parteien zur Kündigung nach § 8 bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Der Erfüllungsort ist Espelkamp und der Gerichtsstand ist Rahden, sofern der Fahrschüler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.